Das System der gesetzlichen Krankenkassen
Beim Zahnersatz – etwa Kronen, Brücken oder Prothesen – arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Festzuschuss. Das bedeutet: Die Kasse zahlt einen festen Betrag, der sich an einer medizinisch ausreichenden Standardversorgung („Regelversorgung") orientiert. Diesen Zuschuss erhalten Sie unabhängig davon, für welche Versorgungsart Sie sich entscheiden.
Der Festzuschuss und das Bonusheft
Der reguläre Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht sich dieser Anteil:
- 70 Prozent bei nachgewiesenen Kontrollbesuchen über die vergangenen 5 Jahre
- 75 Prozent bei lückenloser Vorsorge über 10 Jahre
Es lohnt sich also, jährlich zur Kontrolle zu kommen und sich den Besuch im Bonusheft eintragen zu lassen.
Der Heil- und Kostenplan (HKP)
Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan. Dieser beschreibt die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten. Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein, die ihn prüft und genehmigt. Ohne genehmigten HKP kann die Kasse keinen Zuschuss leisten.
Eigenanteil und Mehrkosten
Den Anteil, der über den Festzuschuss hinausgeht, tragen Sie selbst – den sogenannten Eigenanteil. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung als die Regelversorgung, entstehen zusätzliche Mehrkosten.
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung, bei der der Zuschuss erhöht wird. Ob diese für Sie infrage kommt, klärt Ihre Krankenkasse.
Finanzierung und Beratung
Viele Behandlungen lassen sich auf Wunsch in Raten finanzieren. Welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, besprechen wir gern individuell mit Ihnen.
Eine pauschale Preisaussage ist beim Zahnersatz nicht möglich, da jeder Befund anders ist. Wir erstellen Ihnen daher einen individuellen Heil- und Kostenplan und beraten Sie transparent. Vereinbaren Sie hierfür gern einen Termin.