Kosten

Wer zahlt was beim Zahnersatz? Festzuschuss, Bonusheft, Heil- und Kostenplan und Finanzierungswege – neutral und verständlich erklärt.

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Das System der gesetzlichen Krankenkassen

Beim Zahnersatz – etwa Kronen, Brücken oder Prothesen – arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Festzuschuss. Das bedeutet: Die Kasse zahlt einen festen Betrag, der sich an einer medizinisch ausreichenden Standardversorgung („Regelversorgung") orientiert. Diesen Zuschuss erhalten Sie unabhängig davon, für welche Versorgungsart Sie sich entscheiden.

Der Festzuschuss und das Bonusheft

Der reguläre Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht sich dieser Anteil:

  • 70 Prozent bei nachgewiesenen Kontrollbesuchen über die vergangenen 5 Jahre
  • 75 Prozent bei lückenloser Vorsorge über 10 Jahre

Es lohnt sich also, jährlich zur Kontrolle zu kommen und sich den Besuch im Bonusheft eintragen zu lassen.

Der Heil- und Kostenplan (HKP)

Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan. Dieser beschreibt die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten. Sie reichen den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein, die ihn prüft und genehmigt. Ohne genehmigten HKP kann die Kasse keinen Zuschuss leisten.

Eigenanteil und Mehrkosten

Den Anteil, der über den Festzuschuss hinausgeht, tragen Sie selbst – den sogenannten Eigenanteil. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung als die Regelversorgung, entstehen zusätzliche Mehrkosten.

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung, bei der der Zuschuss erhöht wird. Ob diese für Sie infrage kommt, klärt Ihre Krankenkasse.

Finanzierung und Beratung

Viele Behandlungen lassen sich auf Wunsch in Raten finanzieren. Welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, besprechen wir gern individuell mit Ihnen.

Eine pauschale Preisaussage ist beim Zahnersatz nicht möglich, da jeder Befund anders ist. Wir erstellen Ihnen daher einen individuellen Heil- und Kostenplan und beraten Sie transparent. Vereinbaren Sie hierfür gern einen Termin.

Häufige Fragen

Was ist der Festzuschuss der Krankenkasse?

Bei Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss – also einen festen Betrag, der sich nach dem zahnmedizinischen Befund richtet, nicht nach der gewählten Versorgung. Den verbleibenden Eigenanteil tragen Sie selbst.

Wie kann ich meinen Festzuschuss erhöhen?

Wer sein Bonusheft lückenlos führt und die jährliche Kontrolle nachweist, erhält einen höheren Festzuschuss – nach fünf Jahren und noch einmal nach zehn Jahren. Lassen Sie sich Ihren Kontrollbesuch daher immer eintragen.

Kann ich Zahnersatz in Raten zahlen?

In vielen Fällen lässt sich der Eigenanteil in Raten begleichen. Sprechen Sie uns darauf an – wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten, bevor die Behandlung beginnt.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Der Heil- und Kostenplan ist eine schriftliche Aufstellung der geplanten Behandlung und der voraussichtlichen Kosten. Sie reichen ihn vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, die daraufhin ihren Zuschuss bewilligt.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gern persönlich und unverbindlich — rufen Sie uns an oder buchen Sie online einen Termin.

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